Stehen Pflegekräfte mit einem Bein im Gefängnis? | einfach erklärt
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- Опубликовано: 18 окт 2024
- Stehen Pflegekräfte wirklich mit einem Bein im Gefängnis? Wer haftet, wenn ein Patient oder Bewohner durch eine Pflegekraft zu schaden kommt? Diese Fragen habe ich dem Rechtswissenschaftler für das Gesundheitswesen Prof. Dr. Volker Großkopf gestellt.
Es werden noch 4 spannende Filme mit Prof. Dr. Volker Großkopf folgen. Darin wird es vor allem auch um die Auszubildenden gehen.
Mehr zum Thema Recht im Kontext Gesundheitswesen findet Ihr hier:
www.rechtsdepe...
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Ambulante Pflege am Kaiserberg
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#rechtsfragen #pflege
Frisch vermitteltes Wissen!!!!! Danke dafür!!!!!
Gerne 😉
Vielen Dank für das tolle Video
Aber gerne doch!
Danke dafür 🖒
Gerne 😉
Ich habe mal eine Frage:
Ich bin PFK und wir hatten vor ein paar Tagen die Situation, dass wir mit 2 PFK und drei Pflegehelfern im Frühdienst standen. Wir sind für drei große Wohnbereiche mit insgesamt 70 Bewohnernm darunter bettlägerige und palliative verantwortlich.
Die andere PFK hat die PDL angerufen und ihr zu verstehen gegeben, dass wenn nicht in einer halben Stunde mindestens zwei Helfer kämen, er nach Hause fahren würde.
Dann hat er sich ins Dienstzimmer gesetzt und absolut gar nichts gemacht. Es kamen später noch Helfer aber war seine Handlung adäquat?
Er sagte mir, dass er wenn er auch nur Medikamente aus dem Schrank nehmen würde oder den PC einschalten würde, er damit den Dienst begonnen hätte und somit die Verantwortung übernommen hätte. Wäre keiner gekommen und er wäre nach Hause gefahren, wäre er rechtlich nicht anzutasten.
Stimmt das?
Meine Erfahrung ist, dass in der Pflege wirklich „Jeder“ was anderes sagt 😂. Diese Abstufungen der Haftung bei Fahrlässigkeiten höre ich zum ersten Mal. Ich lerne gerade dass immer das „Haus“ haftet 🤷🏻♀️
Nach § 4 PfBG in Verbindung mit § 5 PfBG haftet die Pflegefachkraft für alle Tätigkeiten, die sie eigenverantwortlich durchführt bzw. nicht durchführt
die Pflegefachkarft ht vorbehaltende Aufgaebn, die sie NICHT delegieren kann und die der Arbeitgeber nicht versicherungsrechtlich abdecken kann
Das steht nicht in diesen Paragrafen und lässt sich so auch nicht ableiten. Es geht um Tätigkeiten die nur einer Pflegefachkraft vorbehalten und nicht delegierbar sind, außer sie werden angeleitet und begleitet. Das betrifft den Pflegeprozess und bestimmte Aufgaben. Kommt es dabei z.B. bei der Durchführung einer Injektion zu einem Abszess haftet der Arbeitgeber, falls Schadensanspruch geltend gemacht würde.
Schöne Grüße an die Klasse SAS 1908A 🤣🤣🤣🤣
Amunnn...dudu
Richte ich gerne aus 😉
@@ambulantbloggt Danke 😂😘
Erste 10 sekunden, Nein danke!!!